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European Accessibility Act – Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen

Kostenloser 30-Minuten-Check · Accessibility-Beratung und Auditing · Entwicklung von barrierefreien Anwendungen

Was ist der European Accessibility Act?

Informieren Sie sich zum neuem Gesetz für Barrierefreiheit und entwickeln Sie Lösungen, die für alle zugänglich sind.

Mehr Barrierefreiheit per Gesetz

Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Diese europäische Richtlinie wird in Deutschland vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Gemäß dieses Gesetzes müssen Produkte und Dienstleistungen bestimmter Branchen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Telefondienste, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste, Smartphones und Computer. Eine umfassende Übersicht finden Sie unter: https://bfsg-gesetz.de/

Grafik eines Mannes, der sich Daten aus einem virtuellen Bücherregel nimmt, das von der Cloud umgeben ist.

Digitale Angebote werden besser zugänglich

Auch digitale Angebote wie Webseiten, mobile Apps und Web-Shops sind betroffen und müssen zukünftig barrierefrei gestaltet werden. Mit unserer Expertise in den relevanten Standards wie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Ihre Vorteile mit inovex

Strategieberatung

Unsere Expert:innen beraten Sie gerne, um eine individuelle Strategie für Ihre barrierefreien Lösungen zu finden.

Auditing

Wir überprüfen Ihre digitalen Produkte auf EAA-Standards und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Maßgeschneiderte Lösungen

Wir entwickeln barrierefreie Webanwendungen nach Ihren Bedürfnissen.

Schulungen und Sensibilisierung

Unsere praxiserfahrenen Trainer:innen bieten Schulungen für den Entwurf inklusiver Website-Designs.

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Sprechen Sie mit uns und lassen Sie in einem Schnellcheck überprüfen, welches Potenzial Ihre Anwendung oder Web-Präsenz hat, um noch zugänglicher zu werden.

Ihre Schritte zur barrierefreien Lösung

In einem ersten Audit stellen wir fest, welches Verbesserungspotenzial Ihre Anwendung oder Web-Präsenz birgt und in welchen Bereichen sie evtl. noch nicht EAA-konform ist. Im Anschluss beraten wir mit Ihnen die nächsten Schritte zur Umsetzung.

Schon im Design-Prozess achten unsere zertifizierten Expert:innen darauf, dass Ihre neue Anwendung barrierefrei entworfen wird und somit der nachfolgende Entwicklungsprozess einfacher und beschleunigt verläuft.

Unsere UI/UX-Kolleg:innen rücken immer stärker auch Barrierefreiheit in den Fokus ihrer Arbeit. So entstehen Produkte, die sich nicht nur intuitiv bedienen lassen, sondern auch einem größeren Publikum zugänglich sind.

Wir wollen unsere Expertise teilen, um Barrierefreiheit stärker ins Bewusstsein von Entwickler:innen zu rufen und zugängliche Anwendungen zu fördern. Unser Workshop-Angebot richtet sich an Ihre Mitarbeitenden, die sich stärker auf eine neue Nutzer:innengruppe ausrichten wollen.

Häufige Fragen zum European Accessibility Act

Wann tritt der European Accessibility Act in Kraft?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins deutsche Recht überführt. Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen werden ab dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. müssen dann für Verbraucher:innen erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.

Wir helfen Ihnen schon im Vorfeld, sich auf den EAA vorzubereiten und Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wen betrifft der European Accessibility Act?

Der EAA wird in Deutschland im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler, Dienstleister sowie Importeure von bestimmten Produkten. Wenn Sie Kleinstunternehmer:in sind und weniger als 10 Beschäftigte oder weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz haben, sind Sie vom Gesetz teilweise ausgenommen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, riskiert, dass Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen. Es können sogar Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Wichtig ist, dass dies nicht nur Hersteller betrifft, sondern auch Händler und Importeure.

Welche Produkte betrifft der European Accessibility Act?

In Deutschland betrifft der EAA oder hierzulande das BSFG folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

Welche Dienstleistungen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Folgende Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 angeboten werden, sind durch das BSFG betroffen und müssen Nutzer:innen einen barrierefreien Zugang gewährleisten:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
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