Über den Vertrag mit dem Dienstleister oder Betreiber, nicht über die Lizenz. Open-Source-Lizenzen schließen Gewährleistung und Haftung fast immer aus; die Verantwortung für ein System übernimmt, wer es baut, betreibt und weiterentwickelt, und regelt sie vertraglich wie bei jeder anderen Software. Wo es sinnvoll ist, kommen kommerzielle Subscriptions für einzelne Komponenten hinzu, etwa für eine Distribution oder eine Datenbank. Der Unterschied zum proprietären Modell liegt nicht im Umfang der Verantwortung, sondern darin, dass sie neu vergebbar ist: Ein anderer Dienstleister kann den Support übernehmen, ohne dass das System ersetzt werden muss. Eine Lizenzfrage gehört dabei an den Anfang: Komponenten unter Copyleft-Lizenzen wie der GPL verpflichten bei der Weitergabe dazu, den Quellcode des betroffenen Teils mitzuliefern. Für den Auftraggeber als Empfänger ist das meist unkritisch. Relevant wird es, wenn solcher Code mit Teilen verbunden wird, die nicht offengelegt werden dürfen, oder wenn die Software an Dritte geht, etwa an Bündnispartner. Deshalb prüfen wir Lizenzen bei der Architekturentscheidung, nicht bei der Auslieferung.